Jagdplanung

Abschussplan erstellen — Anleitung & digitale Verwaltung

Von der Wildbestandsermittlung über die Genehmigung bis zur Streckenmeldung: Der komplette Leitfaden für die Abschussplanung im Jagdrevier.

Was ist ein Abschussplan?

Der Abschussplan ist ein verbindliches Planungsinstrument der Jagdverwaltung. Er legt fest, wie viele Stücke einer Wildart innerhalb eines bestimmten Zeitraums in einem Jagdbezirk erlegt werden sollen — aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Altersklasse.

Ziel des Abschussplans ist die nachhaltige Bewirtschaftung der Wildbestände. Er soll sicherstellen, dass die Wildpopulation gesund bleibt, Wildschäden in Land- und Forstwirtschaft auf ein tragbares Maß begrenzt werden und gleichzeitig ein artenreicher Wildbestand erhalten bleibt — die sogenannte Hegepflicht nach § 1 BJagdG.

Die gesetzliche Grundlage bildet § 21 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG). Danach darf Schalenwild — mit Ausnahme von Schwarzwild — nur auf Grundlage und im Rahmen eines Abschussplans bejagt werden, der von der zuständigen Behörde bestätigt oder festgesetzt wurde.

Rechtliche Grundlagen

Die Abschussplanung ist bundesrechtlich in § 21 BJagdG geregelt. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt durch die jeweiligen Landesjagdgesetze:

Abschussplanpflicht (§ 21 Abs. 2 BJagdG)

Schalenwild (Rehwild, Rotwild, Damwild, Muffelwild, Sikawild) sowie Auer-, Birk- und Rackelwild dürfen nur auf Grundlage eines Abschussplans bejagt werden. Schwarzwild ist ausdrücklich ausgenommen — es darf innerhalb der geltenden Jagdzeiten ohne zahlenmäßige Begrenzung bejagt werden.

Genehmigungsverfahren

Der Abschussplan wird vom Jagdausübungsberechtigten erstellt und bei der unteren Jagdbehörde eingereicht. Die Behörde bestätigt oder setzt den Plan im Einvernehmen mit dem Jagdbeirat fest. Der Jagdbeirat setzt sich aus Vertretern der Jägerschaft, der Landwirtschaft und der Forstwirtschaft zusammen.

Laufzeiten und Fristen

Der Abschussplan für Rehwild wird in der Regel für drei Jagdjahre aufgestellt (§ 21 Abs. 2 BJagdG). Für andere Schalenwildarten gilt meist ein jährlicher Abschussplan. Die Einreichungsfrist ist in den meisten Bundesländern der 1. April — also der Beginn des neuen Jagdjahres.

Erfüllungspflicht

Der Abschussplan muss erfüllt werden (§ 21 Abs. 2 Satz 3 BJagdG). Die Bundesländer regeln die Kontrolle der Erfüllung durch ein Abschussmeldeverfahren und können bei Nichterfüllung Maßnahmen anordnen — bis hin zum Einsatz von Berufsjägern auf Kosten des Jagdausübungsberechtigten.

Hinweis: Die Landesjagdgesetze können von den Bundesregelungen abweichen — sowohl hinsichtlich der Fristen als auch der betroffenen Wildarten und Verfahren. Prüfe die Regelungen deines Bundeslandes bei der zuständigen Jagdbehörde. Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Abschussplan erstellen — Schritt für Schritt

Die Erstellung eines Abschussplans folgt einem festen Ablauf. Von der Bestandsermittlung bis zur Streckenmeldung — diese sechs Schritte führen dich durch den Prozess:

1

Wildbestand ermitteln

Führe eine Wildbestandsschätzung durch: Revierbegehungen im Frühjahr (März/April), Scheinwerfertaxation auf Feldflächen, Auswertung von Wildkamera-Aufnahmen und Analyse der Jagdstrecken der Vorjahre. Bei Rehwild zählt die Frühjahrszählung, bei Rotwild oft die Brunftzählung im September.

2

Abschussziel nach Wildart festlegen

Bestimme auf Basis des geschätzten Bestandes und der Waldschäden (Verbiss, Schälung) das Abschussziel je Wildart. Berücksichtige den Zuwachs (bei Rehwild ca. 100–120 % des weiblichen Bestandes) und die Vorgaben des Hegeringes oder der Hegegemeinschaft.

3

Geschlecht und Altersklassen aufschlüsseln

Teile den Gesamtabschuss in Geschlecht (männlich, weiblich) und Altersklassen (Jugendklasse, mittlere Klasse, Ernteklasse) auf. Bei Rehwild: Böcke der Klassen I–III und Ricken/Kitze. Bei Rotwild: Hirsche, Alttiere, Kälber. Eine ausgewogene Verteilung ist entscheidend für eine gesunde Populationsstruktur.

4

Abschussplan bei der Jagdbehörde einreichen

Reiche den Abschussplan fristgerecht bei der unteren Jagdbehörde ein — in der Regel bis zum 1. April des laufenden Jagdjahres. Die Behörde prüft den Plan und bestätigt oder setzt ihn im Einvernehmen mit dem Jagdbeirat fest. Für Rehwild gilt der Plan jeweils für drei Jagdjahre (§ 21 Abs. 2 BJagdG).

5

Erlegungen laufend dokumentieren

Dokumentiere jede Erlegung zeitnah: Wildart, Geschlecht, Altersklasse, Gewicht, Datum und GPS-Position. Vergleiche den Ist-Abschuss regelmäßig mit dem Soll-Abschuss, um Über- oder Untererfüllung frühzeitig zu erkennen. Digitale Tools wie Huntimo aktualisieren den Fortschritt automatisch in Echtzeit.

6

Jahresabschluss und Streckenmeldung

Am Ende des Jagdjahres (31. März) erstellst du die Streckenübersicht und meldest den Abschuss an die Jagdbehörde. Der Abgleich von Soll und Ist fließt in die Abschussplanung des Folgejahres ein. Die Streckenmeldung ist in allen Bundesländern Pflicht und muss fristgerecht erfolgen.

Abschussplan nach Wildart

Jede Wildart hat ihre Besonderheiten bei der Abschussplanung. Die wichtigsten Schalenwildarten im Überblick:

Rehwild

Rehwild ist die häufigste Schalenwildart in deutschen Revieren. Der Abschussplan wird für drei Jagdjahre erstellt und nach Geschlecht sowie drei Altersklassen aufgeschlüsselt: Klasse III (Jährlinge / junge Böcke), Klasse II (mittelalte Böcke) und Klasse I (reife Böcke). Bei weiblichem Rehwild wird zwischen Ricken und Kitzen unterschieden. Der Zuwachs liegt bei 100–120 % des weiblichen Bestandes pro Jahr. Die Jagdzeiten variieren je nach Bundesland.

Schwarzwild

Kein Pflicht-Abschussplan

Schwarzwild ist nach § 21 Abs. 2 BJagdG ausdrücklich von der Abschussplanpflicht ausgenommen. Angesichts steigender Bestände und der ASP-Gefahr (Wildkrankheiten) empfehlen die meisten Jagdbehörden jedoch eine intensive Bejagung. Viele Reviere setzen auf Drückjagden als effektivste Methode zur Bestandsreduktion.

Rotwild

Rotwild unterliegt in vielen Bundesländern einer besonderen Bewirtschaftung: Es darf nur in festgelegten Rotwildgebieten vorkommen und bejagt werden. Der Abschussplan wird oft von Hegegemeinschaften erstellt, die das gesamte Einstandsgebiet übergreifend planen. Aufschlüsselung nach Hirsche (Klassen I–III), Alttiere und Kälber.

Dam-, Muffel- und Sikawild

Diese Wildarten kommen regional begrenzt vor und unterliegen ebenfalls der Abschussplanpflicht. Die Planung erfolgt analog zum Rotwild mit Aufschlüsselung nach Geschlecht und Altersklassen. Besonderheit: In manchen Bundesländern gelten für Dam- und Muffelwild gesonderte Bewirtschaftungsrichtlinien.

Abschussplan digital verwalten

Viele Reviere verwalten ihren Abschussplan noch mit Excel-Tabellen oder handschriftlichen Listen. Das funktioniert — ist aber fehleranfällig, schwer teilbar und bei der Streckenmeldung mühsam. Eine digitale Revierverwaltung bietet klare Vorteile:

Echtzeit-Fortschritt

Jede Erlegung wird sofort im Abschussplan verbucht. Du siehst jederzeit, wie viele Stücke je Wildart, Geschlecht und Altersklasse noch offen sind — kein manuelles Abgleichen mehr.

Teamzugriff

Alle Mitjäger im Revier sehen den aktuellen Stand des Abschussplans. Es gibt keine veralteten Strichlisten oder doppelte Erfassungen — jeder arbeitet mit denselben Daten.

Automatische Zuordnung

Erlegungen aus dem Jagdlogbuch werden automatisch dem passenden Abschussplan zugeordnet — nach Wildart, Geschlecht, Altersklasse und Jagdjahr. Keine doppelte Datenpflege.

Streckenmeldung per Export

Am Jahresende exportierst du die Streckenübersicht mit allen relevanten Daten — fertig für die Meldung an die Jagdbehörde. Kein aufwendiges Zusammensuchen aus verschiedenen Unterlagen.

Häufige Fragen zum Abschussplan

Ist der Abschussplan in allen Bundesländern Pflicht?
Ja, nach § 21 Abs. 2 BJagdG ist für alles Schalenwild — mit Ausnahme von Schwarzwild — ein Abschussplan erforderlich. Die Ausgestaltung (Fristen, Verfahren, Genehmigungsbehörde) unterscheidet sich jedoch je nach Landesjagdgesetz. In manchen Bundesländern sind zusätzliche Wildarten abschusspflichtig. Prüfe die Regelungen deines Bundeslandes.
Was passiert bei Nichterfüllung des Abschussplans?
Der Abschussplan muss erfüllt werden (§ 21 Abs. 2 Satz 3 BJagdG). Bei erheblicher Untererfüllung kann die Jagdbehörde Maßnahmen anordnen, z. B. eine behördliche Abschussanordnung, den Einsatz von Berufsjägern auf Kosten des Jagdausübungsberechtigten oder im Extremfall die Nichtverlängerung des Jagdpachtvertrages. Die konkreten Rechtsfolgen regeln die Landesjagdgesetze.
Kann ich den Abschussplan während der Jagdsaison ändern?
Ja, Abschusspläne können in der Regel während der Laufzeit geändert werden — etwa wenn der Wildbestand sich unerwartet entwickelt oder Wildschäden zunehmen. Die Änderung muss bei der zuständigen Jagdbehörde beantragt und im Einvernehmen mit dem Jagdbeirat bestätigt werden. In dringenden Fällen (z. B. ASP-Ausbruch) kann die Behörde den Abschussplan auch einseitig anpassen.
Welche Wildarten brauchen keinen Abschussplan?
Schwarzwild (Wildschwein) ist nach § 21 Abs. 2 BJagdG ausdrücklich von der Abschussplanpflicht ausgenommen. Ebenso unterliegen Niederwild (Hase, Fasan, Ente, Taube) und Raubwild (Fuchs, Dachs, Marder) in der Regel keinem Abschussplan — sie dürfen innerhalb der geltenden Jagdzeiten ohne zahlenmäßige Vorgabe bejagt werden.
Wie wird der Wildbestand geschätzt?
Die gängigsten Methoden sind: Revierbegehungen mit Zählung (Frühjahrsbegehung, Sommerblattzeit), Scheinwerfertaxation (nachts auf Feldflächen), Losungskartierung, Wildkamera-Auswertungen und die Auswertung der Jagdstrecken vergangener Jahre. Für Rehwild wird häufig die Zählung im Frühjahr (März/April) durchgeführt, wenn das Wild auf Feldern äst und gut sichtbar ist.
Was ist ein Hegering und welche Rolle spielt er beim Abschussplan?
Ein Hegering ist ein Zusammenschluss benachbarter Jagdreviere, der die Hege und Bejagung revierbezirksübergreifend koordiniert. Er berät bei der Abschussplanung, führt gemeinsame Wildbestandsschätzungen durch und stimmt die Abschussziele zwischen den Revieren ab. Bei Rotwild gibt es oft Hegegemeinschaften, die den Abschussplan für das gesamte Einstandsgebiet festlegen.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die Regelungen zur Abschussplanung unterscheiden sich je nach Bundesland erheblich. Wende dich bei konkreten Fragen an deine zuständige untere Jagdbehörde.

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